Vertragliche Internetsperren nicht möglich?

Ursula von der Leyen hat mit Providern Verträge abgeschlossen, die sie dazu verpflichtet, ab Mitte Oktober Kinderpornografie zu sperren. Sie versprach sich davon frühestmögliche Internetsperren unabhängig davon, wie lange das Sperrgesetz braucht.

Das Gesetz verspätet sich tatsächlich wegen eines Notifizierungsverfahrens der EU. Mit diesem wurde eigentlich nicht gerechnet, da es laut Familienministerium gar nicht notifizierungspflichtig sei. Während des Gesetzgebungsverfahrens habe es allerdings eine Anfrage der EU-Kommission gegeben, die eine entgegengesetzte Rechtsauffassung der EU vermuten ließ. Deshalb sei der Gesetzesentwurf vorsorglich der EU vorgelegt worden, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Währenddessen gilt eine Stillhaltefrist bis zum 8. Oktober.

Experten sehen die Sache mit der Frist anders. Wegen Fehlverhaltens der Bundesregierung müsste es neue Notifizierungsfristen geben, sodass das Sperrgesetz frühestens am 1. November in Kraft treten könnte.

Alles nur halb so schlimm, sagt Ursula von der Leyen, denn es gibt ja Verträge mit den großen Providern, sodass diese ab Mitte Oktober sperren müssen.

Allerdings könnten sich die Verträge genauso wie das Sperrgesetz verzögern. Sie greifen nämlich ins Grundgesetz ein, was ohne gesetzliche Grundlage nicht erlaubt ist. Das Fernmeldegeheimnis darf nicht verletzt werden, selbst wenn das in den AGBs der Provider steht, solange ein entsprechendes Gesetz fehlt.

Laut FAZ greifen die europäischen Melderegeln grundsätzlich auch bei privaten Vereinbarungen. Dazu zählen auch die Sperrverträge. Somit wäre ein Notifizierungsverfahren durch die EU für die Verträge möglich, was die Sperren drei Monate aufhalten würde.

Ein Kommentar on “Vertragliche Internetsperren nicht möglich?”

  • Reginald wrote on 8 Oktober, 2009, 23:34

    Die baldige Internetzensur in Deutschland haben wir nicht nur der CDU bzw. der Ursula Von der Leyen zu verdanken, sondern auch den 5 fleißigen Helfershelfern, den 5 großen Deutschen Internet-Zensurprovidern!

    Denn die Zensurverträge mit den BKA sind von den zensurbereitenwilligen Internetserviceprovidern in Deutschland schnellstens unterschrieben worden!

    Unter URL

    http://www.providerzensur.de

    gibt es eine Auflistung der Deutschen internet -Zensurprovider.
    Diese Zensurverträge dürften illegal und verfassungswidrig sein…

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