Kritik an Schäubles Abhörzentrum

schaeuble-abhoerzentrumSehr viele Instanzen haben das Recht, abzuhören: Der BND (offiziell nur im Ausland) und der MAD im Zusammenhang mit der Bundeswehr, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die 16 entsprechenden Landesämter sowie das BKA, die Bundespolizei, Landespolizeien und das Zollkriminalamt in Köln. Die Finanzaufsichtsbehörden dürfen Geldflüsse überwachen.

Es kostet nicht nur Geld sondern auch Fachpersonal an den entsprechenden Stellen, aber beides steht nicht ausreichend zur Verfügung. Da liegt es nahe, alles zusammenzulegen, um Steuergelder zu sparen. Zumindest laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble – doch ihm wird vorgeworfen, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung solange geändert zu haben, bis sie für eine Bündelung sprach.

Trotzdem entsteht jetzt das “Service- und Competence-Center TKÜ” (Telekommunikationsüberwachung) im Bundesverwaltungsamt (BVA). Und das, obwohl es noch nicht einmal ein Gesetz gibt, das die Rechte und Pflichten des BVA klärt, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert.

Das neue Servicezentrum des BVA wird vorerst die Abhörmaßnahmen für BKA und Bundespolizei übernehmen. Schäuble plant jedoch, die Kooperation zwischen Sicherheitsbehörden auszuweiten.

Peter Schaar bezeichnet die Einbeziehung der BVA in Abhörmaßnahmen diverser Behörden als einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus dem Grundgesetz. Solche Schritte müssten vorher gesetzlich geregelt werden. Dieses Gesetz “müsste die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Kooperation bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen festlegen”.

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