Risiken beim Einkauf im Internet Teil 6
- Mittwoch, Juli 15, 2009, 18:00
- Allgemein, Sicher Kaufen im Internet
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Alles schon zu spät?
Wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist, kann man immer noch etwas tun. Und das sollte man auch, denn nur so kann der Betrüger gestoppt werden. Man kann die Polizei informieren und Strafanzeige stellen. Je mehr Geschädigte sich melden, desto wirkungsvoller kann gegen einen Betrüger vorgegangen werden.
Ein weiterer Grund dafür, eine Strafanzeige zu stellen, ist, dass die Dunkelziffer von Onlinebetrügen sinkt und sich die öffentlichen Aufklärungsmöglichkeiten erhöhen. Hat der Käufer Angst, sich beim Gang zur Polizei selbst zu belasten, sollte er vorher zu einem Rechtsanwalt gehen.
Wenn man als Opfer sein Geld zurück haben will, muss man sogar zu einem Anwalt gehen. Dieser prüft dann, ob der Verkäufer bereits zahlungsunfähig ist, denn dann lohnt sich der Aufwand nicht. Ansonsten verlangt der Anwalt Nacherfüllung. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert oder eine neue Sache liefert. Nur wenn die Nacherfüllungsversuche scheitern, muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen.
Unabhängig davon empfiehlt es sich, so schnell wie möglich die Bank zu informieren, denn nur so hat man eine Chance, dass das Geld noch zurückgebucht wird. Ebenso muss man sich an seine Bank wenden, wenn Kartendaten ausgespäht wurden. Um fehlerhafte oder unrechtmäßige Abbuchungen zu vermeiden, sollte man außerdem regelmäßig seine Kreditkartenabbuchungen und Kontoauszüge kontrollieren.
Wurde man betrogen, ist es zum Glück noch nicht zu spät, wenn man rechtzeitig die richtigen Schritte macht.