Risiken beim Einkauf im Internet Teil 4

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Beim Kauf von Waren via eBay-Auktionen kennt man zunächst nichts weiter als den Benutzernamen des Verkäufers, Informationen wie die Adresse fehlen meist. Sicherheit soll das Bewertungssystem bringen. Doch dieses ist manipulierbar, wenn sich der Betrüger zunächst einige Bewertungen von Freunden und Bekannten geben lässt. Daher ist das Betrugsrisiko hoch, solange der Verkäufer nicht Auszeichnungen wie „Powerseller“ hat.

Einige Waren aus dem Internet bergen sogar ein zusätzliches Risiko: Alles, was begehrt aber teuer und schwer zu haben ist.

Hierzu gehören Medikamente, die in Deutschland nicht zugelassen oder verschreibungspflichtig sind. Insbesondere bei Potenzmitteln und Medikamenten gegen Haarausfall wird beworben, dass man sie online ohne Rezept und damit ohne eventuell peinlichen Arztbesuch kaufen kann.

Das Problem: Der Anbieter verstößt damit gegen ein Kaufverbot und dem Kunden kann vorgeworfen werden, er habe von diesem Gesetzesverstoß gewusst. Damit ist der Kaufvertrag unter Umständen sogar nichtig und der Kunde kann, wegen des eventuellen Mitwissens, nichts zurückfordern. Allerdings kann man in Onlineshops, in denen es diese Waren gibt, meistens nur per Vorkasse bezahlen…

Genauso risikoreich ist die Nutzung pornografischer Seiten gegen Entgelt. Dort drohen unseriöse Anbieter und schlechte Qualität.

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